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Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. Juni 2024 veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung

  1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. November 2023 wird genehmigt.
  2. Der Rechenschaftsbericht 2023 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
  3. Die Rechnung 2023 der Einwohnergemeinde wird genehmigt.
  4. Die Kreditabrechnung für die Gesamtrevision Nutzungsplanung und Kulturland wird genehmigt.
  5. Die Kreditabrechnung für die V-GEP-Massnahmen Siebrechenanlage + EMSR-Technik Regenbecken Wygart wird genehmigt.
  6. Die Kreditabrechnung für den Neubau und die Verlegung der Abwasser- und Wasserleitung Dankensberg (2. Etappe) wird genehmigt.
  7. Der Verpflichtungskredit von CHF 342'000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung Gartenstrasse inkl. Schmutz- und Meteorwasserleitungen wird bewilligt.
  8. Die Verpflichtungskredite von CHF 2'360'000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der Bühl-Sandstrasse (Abschnitt Untere Sandstrasse bis zur Bühlstrasse und der Bühlmattstrasse) sowie CHF 480'000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung der Bühl-Sandstrasse (Abschnitt Untere Sandstrasse bis Sandstrasse) werden bewilligt.
  9. Der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Sonnenberg betreffend Weiterführung der Spitexleistungen wird zugestimmt.

10. Der Neuorganisation «Forstbetrieb aargauSüd» wird zugestimmt.

Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 10. November 2023 wird genehmigt.
  2. Der Rechenschaftsbericht 2023 der Ortsbürgergemeinde wird genehmigt.
  3. Die Rechnung 2023 der Ortsbürgergemeinde wird genehmigt.
  4. Der Neuorganisation «Forstbetrieb aargauSüd» wird zugestimmt.

Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann innert 30 Tagen seit der Publikation von einem Fünftel, gegen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung von einem Zehntel der Stimmberechtigten, das Referendum ergriffen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 5. August 2024                  

Gemeinderat Beinwil am See