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Allgemein / Zuständigkeit Steueramt

Für Steuerveranlagungen, die Höhe der provisorischen Rechnung oder allgemeinen Fragen zum Steuergesetz, steht Ihnen das Steueramt zur Verfügung. Bei Fragen betreffend Bezug der Steuern oder Ratenzahlungen ist die Finanzverwaltung zuständig.


Zuständige Abteilung